Stellungnahme des FNG im Rahmen der Konsultation 13/2021 zum Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen

Das FNG begrüßt die Gelegenheit, zur Konsultationsfassung des Richtlinienentwurfs für 
nachhaltige Investmentvermögen Stellung zu nehmen, der von der Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erarbeitet wurde. Grundsätzlich erkennt das FNG die
grundlegende Bedeutung des Anlegerschutzes an und unterstützt daher die Bemühungen der 
BaFin, Mindestanforderungen für nachhaltige Investmentvermögen zu definieren, um eine 
Irreführung der Bezeichnung des Sondervermögens auf Grundlage des 
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie auf Grundlage des weithin vereinbarten europäischen 
Rechtsrahmens (EU Sustainable Finance) und internationalen Standards (IOSCO) zu vermeiden.

Unsere Empfehlungen und Forderungen: 

  • Um Greenwashing zu bekämpfen muss es das Ziel sein, Prüfkriterien nach einem ganzheitlichen ESG-Ansatz zu bestimmen, um die Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes neben Klima- und Umweltaspekten differenzierter einordnen zu können. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass ein gestuftes Modell im Sinne einer Ampel unumgänglich ist. Nationale Bemühungen um eine Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen sollten demnach einen fundamentalen Beitrag zur Realisierung solch eines Ampelsystems generieren können.
  • Um Greenwashing effektiv zu begegnen, wäre aus Sicht des FNG die weitere Intensivierung des bestehenden Dialogs zwischen der Bundesregierung, dem Sustainable Finance-Beirat, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Verbraucherschützern, sowie anderen Anspruchsgruppen wie Verbänden, Banken und Emittenten wichtig, um die Nachhaltigkeitsampel der Bundesregierung, den BaFin-Richtlinienentwurf, die Verbandskonzepte für den Zielmarkt miteinander in Einklang zu bringen.
  • Neben den Bemühungen im Rahmen des EU-EcoLabels sind bereits etablierte Marktstandards wie das FNG-Siegel ebenfalls zu berücksichtigen, da diese aktuell die gelebte Praxis nicht nur in Deutschland prägen, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wo weitere etablierte Labels existieren, insbesondere wie in Österreich, Frankreich, Belgien und in skandinavischen Ländern.
  • Nach der Maßgabe, ein ausbau- und anschlussfähiges Rechtskonstrukt als Mindeststandard und zur Klassifizierung für nachhaltige Investmentvermögen zu schaffen, sollten alle Anlageprodukte von einer Regulierung einheitlich erfasst sein und nicht nur Sondervermögen im Sinne von Fondsprodukten, so wie es der vorliegende Richtlinienentwurf zum Gegenstand hat.
  • Um dem Ziel Rechnung zu tragen, Deutschland zu einem der führenden Finanzstandorte in Europa zu befördern, halten wir es für unerlässlich nationale Initiativen mit den EU-Vorgaben konzeptionell zusammenzuführen und drängen daher auf eine stärkere Abstimmung und Kompatibilität jeglichen Regulierungsvorhabens auf europäischer Ebene im Sinne einer kohärenten und konsistenten Herangehweise

Hier können Sie sich die gesamte Ausführung durchlesen: