Pressestatement: FNG begrüßt Konsultation zur Überarbeitung der SFDR und nennt wichtige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Änderung der Verordnung

  • Transparenzverordnung SFDR wird aktuell vom Markt zur Produktkategorisierung verwendet
  • EU Kommission hat über die letzten drei Monate mögliche Lösungsansätze konsultiert
  • FNG hält fest, dass eine erfolgreiche Weiterentwicklung der SFDR von der tatsächlichen Ausgestaltung der einzelnen Vorschläge abhängt

Berlin, 14. Dezember 2023. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern eine Antwort an die Europäische Kommission zur Konsultation „Implementation of the sustainable finance disclosures regulation (SFDR)“ eingereicht, die am 15. Dezember 2023 endet. In dieser sammelt die EU Kommission Feedback, um potenzielle Defizite der SFDR zu evaluieren. Ein Schwerpunkt ist hierbei, dass die als Transparenzinstrument konzipierte SFDR zur Produktkategorisierung verwendet wird. Die EU konsultiert unter anderem die Ideen, Artikel 8 /9 in Produktkategorien umzuwandeln oder neue Kategorien zu entwickeln. Da die tatsächliche Ausgestaltung der Ideen entscheidend ist, spricht das FNG keine Empfehlung für eine der vorgeschlagenen Optionen aus, sondern nennt stattdessen wichtige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Änderung der Verordnung.

Das FNG begrüßt die Konsultation der EU Kommission zur SFDR ausdrücklich. Eine Überprüfung der Verordnung ist erforderlich um sicherzustellen, dass diese den Übergang zur Nachhaltigkeit bestmöglich unterstützen kann. Die SFDR wurde konzipiert, um mögliches Greenwashing einzuschränken, den Übergang zu einem nachhaltigen Finanzsystem zu fördern und bereits nachhaltige Unternehmen zu unterstützen. Sie ist die erste Verordnung im EU-Rahmenwerk für nachhaltige Finanzen, die das europäische Gesetzgebungsverfahren vollständig abgeschlossen hat.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im März 2021 hat sich jedoch unter anderem herausgestellt, dass die als Transparenzverordnung konzipierte SFDR von Finanzmarktteilnehmern zur Produktklassifizierung genutzt wird. Zur Lösung dieses strukturellen Problems konsultiert die EU Kommission mehrere Optionen: Artikel 8 /9 in Produktkategorien umzuwandeln oder neue Kategorien zu entwickeln.

Da die EU Kommission in ihrer Konsultation keine detaillierte Ausarbeitung der Vorschläge präsentiert, kann sich das FNG weder für die eine noch die andere Optionen aussprechen. Es ist schließlich von entscheidender Bedeutung, wie die verschiedenen Optionen letztendlich gestaltet sein werden. Daher nennt das FNG in seiner Konsultationsantwort Kriterien, die eine erfolgreiche Umsetzung ermöglichen, unter anderem folgende:

  • Alle Kategorien benötigen einer genauen Definition. Sie sollten klare Grenzen haben, die auf einem übergreifenden Rahmen aufbauen. Wenn Artikel 8 und 9 als Grundlage verwendet werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass für diese Kategorien angemessene Grenzen festgelegt werden. Dazu gehört auch eine klarere Definition von Schlüsselbegriffen wie z. B. nachhaltige Investitionen.
  • Wo immer möglich sollte die EU-Kommission auf Industriestandards aufbauen um sicherzustellen, dass die Standards praktikabel sind.
  • Das Thema Impact Investing sollte im Rahmen der Sustainable Finance Regulierung und damit auch in der SFDR weiter entwickelt werden.
  • Wenn Kategorien für Transition-Produkte und Impact-Produkte eingeführt werden, sollten diese Kategorien nicht hierarchisch geordnet werden, sondern beide als wichtige Beiträge zu den Zielen der nachhaltigen Finanzwirtschaft angesehen werden.

Sascha Görlitz, Geschäftsführer des FNG, fasst zusammen: "Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europaparlament ist dies der richtige Zeitpunkt, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, die Kohärenz zu analysieren und notwendige Änderungen vorzunehmen. Wir fordern die EU Kommission auf, sich mit dieser Kritik auseinanderzusetzen und die Bemühungen um das eigentliche Ziel - die Finanzierung des Übergangs zur Nachhaltigkeit – zu intensivieren."

Die gesamte Antwort des FNG an die EU Kommission ist hier einsehbar.